Wie erhalten Sie eine logopädische Behandlung?
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung sowohl bei privat als auch bei gesetzlich Versicherten.
Wenn Sie bei sich oder einem Ihrer Angehörigen sprachliche Schwierigkeiten bemerken, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
Dies kann ein HNO-Arzt, ein Neurologe, ein Kinderarzt, ein Kieferorthopäde, der Hausarzt oder ein anderer Facharzt sein.
Hat dieser die logopädische Behandlung verordnet, melden Sie sich bitte telefonisch in meiner Praxis, um einen Termin zu vereinbaren.
Da eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung nur zwei Wochen gültig ist, holen Sie das Rezept bitte erst kurz vor dem ersten Behandlungstermin ab.
Die Therapie kann in der Praxis oder auf ärztliche Verordnung als Hausbesuch durchgeführt werden.
Bei Kindern übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Therapiekosten vollständig. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind Patienten seitens der Kassen verpflichtet, einen Eigenanteil an den Therapiekosten zu tragen. Dieser beträgt zehn Euro sowie 10% des Wertes der Heilmittelverordnung.